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Die Scheidung in der Schweiz

Bei der Eheschliessung hätte es sich niemand erträumen lassen. Nun denken Sie über eine mögliche Scheidung nach. Damit sind Sie keineswegs allein. Laut Statistik werden in der Schweiz rund 47 % der Ehen wieder geschieden. In einem solchen Fall ist es gar nicht so leicht, einen kühlen Kopf zu bewahren. Emotionale Aspekte beherrschen das Gemüt und es stellen sich Fragen über Fragen.
Daher eine kleine Hilfestellung über die Scheidung in der Schweiz.

Scheidungsrate Schweiz 2021 

Quelle: www.bfs.admin.ch
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Scheidungsrate Zürich 2020

Quelle: www.bfs.admin.ch
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Gemeinsames Sorgerecht 2021

Quelle: https://www.zh.ch/
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Der Ablauf einer Scheidung

Wie eine Scheidung abläuft, hängt zunächst davon ab, ob Sie sich allein oder gemeinsam mit ihrem Ehepartner für die Scheidung entscheiden.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung können Sie Ihr gemeinsames Begehren auf Scheidung jederzeit beim zuständigen Zivilgericht am Wohnort eines Ehegatten einreichen und dadurch die Scheidung einleiten (Art. 111 und 112 ZGB).

Zusätzlich zu diesem Scheidungsantrag, in welchem lediglich der gegenseitige Scheidungswille zum Ausdruck gebracht werden muss, müssen Sie eine Scheidungsvereinbarung, in welcher möglichst umfassend die Folgen der Scheidung – wie beispielsweise der nacheheliche Unterhalt, das Sorgerecht oder die Gütertrennung – geregelt werden, eigenständig aufsetzen. Je nachdem, ob Sie sich dabei über sämtliche bzw. lediglich einige oder sogar keine Scheidungsfolgen einig sind, handelt es sich um eine vollständige Vereinbarung / Konvention resp. um eine Teilvereinbarung / Teilkonvention.

Falls hingegen nur Sie allein die Scheidung beantragen wollen, ist eine Scheidungsklage, welche grundsätzlich lediglich nach Ablauf eines zweijährigen Getrenntlebens möglich ist (Art. 114 ZGB), erforderlich. Ein solches zweijähriges Getrenntleben liegt vor, wenn Sie sowohl seit zwei Jahren räumlich getrennt von ihrem Ehegatten leben als auch während dieser Trennungszeit einen Trennungswillen aufweisen. Ist diese Trennungsfrist von zwei Jahren abgelaufen, können Sie einseitig und somit gegen den Willen ihres Ehepartners die Scheidungsklage beim zuständigen Zivilgericht einreichen. Im Falle von Unzumutbarkeit können Sie ausnahmsweise vor Ablauf dieser zweijährigen Trennungsfrist eine Scheidungsklage einreichen (Art. 115 ZGB). 

Die Unzumutbarkeit ist gegeben, wenn Ihnen die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen, die Ihnen nicht zuzurechnen sind, nicht zugemutet werden kann. Solche schwerwiegenden Gründe sind beispielsweise körperliche oder seelische Misshandlungen, Zwangsehen, lange aussereheliche Beziehungen oder Prostitution.

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Das Sorgerecht in der Schweiz

Bei einer Scheidung stellt sich unter Umständen auch die Frage, wer Träger des Sorgerechts ist bzw. bleibt. Das Sorgerecht regelt die Rechte und Pflichten von Eltern gegenüber ihren Kindern und bedeutet somit, gesetzlicher Vertreter dieses Kindes zu sein, für dieses wichtige und grosse Entscheidungen zu treffen und gleichzeitig sein Vermögen zu verwalten. Im Grundsatz gilt, dass auch nach einer Scheidung beide Ehegatten weiterhin das gemeinsame Sorgerecht behalten. Beide Ehegatten haben aber die Möglichkeit, für sich das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Entscheidend für diese Frage, ob ausnahmsweise ein Elternteil das alleinige Sorgerecht erhält, sind ausschliesslich das Wohl und die Interessen der Kinder.

Der Unterhalt

Haben Sie während der Ehe zugunsten der Familie beruflich zurückgesteckt, stellt sich insbesondere die Frage, ob Sie einen Anspruch auf Unterhalt haben. Sofern ein solcher Anspruch besteht, ist zunächst Voraussetzung, dass ihr Ehepartner unterhaltspflichtig ist. Unterhaltspflichtig ist in der Regel, wer Unterhalt zu bezahlen vermag. Ob dies der Fall ist, hängt dabei davon ab, ob Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt oder Ehegattenunterhalt geschuldet ist.

Grundsätzlich wird von jedem Ehegatten erwartet, nach der Scheidung so weit wie möglich wirtschaftlich selbständig zu sein und somit selbst für seinen eigenen Unterhalt zu sorgen (Prinzip des «clean break»). Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann jedoch dann bestehen, wenn es einem Ehegatten weder möglich noch zumutbar ist, aus eigenen Mitteln für den gebührenden Unterhalt einschliesslich einer angemessenen Altersvorsorge aufzukommen (Primat der Eigenversorgung, Art. 125 Abs. 1 ZGB). Waren Sie somit während der Ehe nicht berufstätig, um sich vorwiegend um den Haushalt und die Kinder kümmern zu können, haben Sie in der Regel einen Anspruch auf Unterhalt.

Die güterrechtliche Auseinandersetzung

Zu einer Scheidung gehört schliesslich auch die güterrechtliche Auseinandersetzung, welche die Aufteilung der ehelichen Vermögenswerte regelt. Vermögenswerte stellen neben dem jeweiligen Arbeitseinkommen der Ehegatten auch gemeinsamer Besitz – wie beispielsweise die Familienwohnung – dar. Entscheidend für diese Aufteilung ist dabei, welchen Güterstand Sie gewählt haben. Haben Sie keinen Ehevertrag vereinbart, befinden Sie sich von Gesetzes wegen im Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung (Art. 181, Art. 196 und Art. 197 Abs. 1 ZGB). Haben Sie hingegen einen Ehevertrag abgeschlossen, in welchem Sie den Güterstand der Gütergemeinschaft (Art. 221 ZGB) oder der Güterstand der Gütertrennung (Art. 247 ZGB) festgelegt haben, erfolgt die Aufteilung nach dem entsprechenden Güterstand.

Die Dauer einer Scheidung

Wie lange es dauert, um sich in der Schweiz scheiden zu lassen, hängt von verschiedenen Umständen ab und insbesondere davon, ob sich Ihr Ehegatte und Sie bezüglich der Scheidung einig sind oder nicht. Sind Sie sich einig, kann Ihr Scheidungsverfahren bereits in wenigen Monaten abgeschlossen sein. Andernfalls kann sich eine Scheidung über mehrere Jahre hinwegziehen.

Anwalt bei einer Scheidung

Bei Ihrer Scheidung brauchen Sie von Gesetzes wegen keinen Anwalt. Insbesondere bei komplexen Vermögensverhältnissen, spezifischen Streitfragen sowie allgemein bei strittigen Scheidungen ist jedoch eine anwaltliche Vertretung ratsam. Dies kann Ihnen nicht nur Ärger sparen, sondern auch einen enormen Einfluss auf die Kostengestaltung nehmen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann es dabei genügen, dass Sie beide denselben Anwalt haben. Ansonsten benötigen Sie beide ihren eigenen Anwalt.

Kosten bei einer Scheidung

Je nach Scheidungsverfahren müssen Sie mit unterschiedlichen Kosten rechnen. Diese setzen sich einerseits aus den Gerichts- und anderseits aus den Parteikosten zusammen. Die Gerichtskosten sind in vielen Kantone pauschalisiert und betragen im Kanton Zürich grundsätzlich um die CHF 3'600.00, sofern es nicht zu einem grossen Verfahren kommt. Die Parteikosten umfassen die Kosten für die anwaltliche Vertretung und bemessen sich dabei nach der Art und dem Umfang der in der Scheidung geregelten Aspekte. Diese können sich lediglich auf einige CHF 1'000.00 belaufen – nach oben ist jedoch keine Grenze gesetzt.

Das Eheschutzverfahren

Die ursprüngliche Idee des Eheschutzverfahrens war die Rettung der Ehe und damit eine Trennung bzw. Scheidung zu verhindern. Heutzutage dient es jedoch meist als Vorbereitung auf die Scheidung.
Im Vordergrund des Eheschutzverfahrens stehen dabei sowohl die eheliche Gemeinschaft als auch die Persönlichkeit der Ehegatten sowie das Wohl allfälliger Kinder. Zu beachten ist, dass ein Eheschutzverfahren nur so lange möglich ist, wie die Ehe besteht. Ist demnach ein Scheidungsverfahren hängig, kann ein Eheschutzverfahren nicht mehr eingeleitet werden.

Ihr Scheidungsanwalt in Zürich & St. Gallen

Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann ist als Rechtsanwalt vor allen schweizerischen Gerichten zugelassen und nimmt als öffentlicher Notar des Kantons St. Gallen Beurkundungen vor. Er hat an der Bocconi University in Italien Wirtschafts- und Finanzwissenschaften, an der Harvard University in den USA Management und an der Universität St. Gallen (HSG) sowohl Rechtswissenschaften als auch Rechnungswesen und Finanzen studiert. Anschliessend hat er an der Universität Zürich zum Dr. iur. und an der Universität Kassel zum Dr. rer. pol. promoviert. Dr. Dr. Teichmann hat ausserdem einen LL.M., einen M.Sc. in Psychologie und Neurowissenschaften mit dem Schwerpunkt mentale Gesundheit am King’s College London und einen Master of Liberal Arts in Informatik an der Harvard University absolviert.
Dr. Dr. Fabian Teichmann
Rechtsanwalt,  Autor & Harvard Absolvent
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Die Teichmann International (Schweiz) AG ist eine Anwaltskanzlei und unterstützt Sie bei Ihrer Scheidung in Zürich. Wir legen Wert auf Diskretion, eine hohe fachliche Expertise und herausragende Leistungen.

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