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Scheidungsratgeber: Was ist zu beachten?

Während bei der Eheschliessung die Hoffnung auf lebenslangem Zusammenbleiben besteht, sieht die Realität für viele Paare leider oft anders aus. Für diese ist es von entscheidender Bedeutung, zu wissen, wie eine Scheidung funktioniert und welche Möglichkeiten es gibt. Reicht man die Scheidung im Bewusstsein der eigenen Rechten und Pflichten, lässt sich den Prozess in den meisten Fällen besser bewältigen. Fundiertes Handeln ermöglicht oft eine Minimierung des Eskalationspotential in einer bereits konfliktgeladenen und schwierigen Situation. Vorliegender Anleitung zum Einreichen einer Scheidung in der Schweiz soll die Betroffenen in dieser Lebensphase unterstützen.

Rechtliche Grundlagen

Nach dem Zivilgesetzbuch gibt es drei verschiedene Möglichkeit, den Scheidungsweg einzuschlagen. Erstens besteht die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung. Diese Form der Scheidung ist jederzeit möglich unter der Voraussetzung, dass beide Parteien den übereinstimmenden Wunsch nach einer Scheidung äussern. Zweitens kann eine Scheidungsklage nach einer zweijährigen Trennungszeit eingereicht werden. Diese Art der Scheidung ist einseitig möglich, wenn die Ehepartner mindestens zwei Jahre lang getrennt voneinander gelebt haben. Drittens gibt es die Möglichkeit einer Scheidungsklage aus wichtigem Grund. Dieser Fall stellt die Ausnahme dar und wird deshalb in diesem Zusammenhang nicht näher erläutert.

Die Scheidung auf gemeinsames Begehren nach Art. 111 f. ZGB

Die Scheidung auf gemeinsames Begehren erfordert lediglich einen übereinstimmenden Scheidungswillen der Ehegatten. Dieser wird dem Gericht im Rahmen eines sogenannten gemeinsamen Scheidungsbegehren dem Gericht gegenüber kundgetan.

Sofern sich die Parteien auch bezüglich der Scheidungsfolgen (z.B. Kinderangelegenheiten, Unterhalt oder Güterrecht) vollständig einigen können und somit eine sogenannte volle Einigung vorliegt, überprüft der Richter grundsätzlich lediglich die Angemessenheit der ausgearbeiteten Scheidungskonvention. Wird jedoch nur eine teilweise oder gar keine Einigung bezüglich der Scheidungsfolgen erzielt, so entscheidet das Gericht über die noch strittigen Punkte.

Die Scheidung auf Klage nach zweijährigem Getrenntleben nach Art. 114 ZGB

Die Scheidungsklage gemäss Art. 114 ZGB erfordert ein zweijähriges Getrenntleben der Ehegatten. Dabei stützt man sich auf die tatsächlichen Verhältnisse, was bedeutet, dass die zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der faktischen Trennung zu laufen beginnen. Es ist wichtig, nachweisen zu können, dass man ausgezogen ist (z.B. Wohnsitzverlegung, Mietvertrag, o.ä.). Am Ende der zwei Jahre haben beide Parteien das Recht, einseitig die Scheidung zu beantragen. Ein vorrangiges Eheschutzverfahren, das die Rechte und Pflichten während des Getrenntlebens regelt, wird oft durchgeführt, ist jedoch keine Voraussetzung für die Scheidung. Ein kurzes Unterbrechen des Zusammenlebens (i.S. eines Versuchs, die Ehe zu retten) schadet nicht. Das zweijährige Getrenntleben wird lediglich unterbrochen jedoch nicht zurückgesetzt.

Das zuständige Gericht und das Verfahren

Unabhängig davon, ob die Scheidung einvernehmlich oder strittig ist, wird sie immer vom Richter ausgesprochen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung bedarf die ausgearbeitete Scheidungskonvention der Zustimmung des Richters, um rechtswirksam zu sein. Die Scheidungsklage oder das gemeinsame Scheidungsbegehren ist beim Richter am Wohnort eines der beiden Ehegatten einzureichen. Ein Schlichtungsversuch vor dem Friedensrichter findet nie statt.

Bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren werden die Parteien vom Richter zu einer Anhörung vorgeladen. Ist die Einigung vollständig, so wird die Scheidung unmittelbar ausgesprochen. Ein solches Verfahren ist sehr schnell. Falls bestimmte Scheidungsfolgen strittig geblieben sind, wird das Verfahren fortgesetzt, bis eine Entscheidung getroffen werden kann.

Bei einer Scheidungsklage werden die Parteien zunächst zu einer Einigungsverhandlung vorgeladen, um festzustellen, ob das Erfordernis des zweijährigen Getrenntlebens erfüllt ist und um eine Einigung zu erzielen. Falls es zu keiner Einigung kommt, muss die klagende Partei eine Klagebegründung einreichen, und das Verfahren wird fortgesetzt, bis eine Entscheidung getroffen werden kann.

Einvernehmliche Scheidung vs. Streitige Scheidung

Einvernehmliche Scheidung:
Bei einer einvernehmlichen Scheidung stimmen beide Ehepartner überein, dass die Ehe beendet werden soll, und arbeiten zusammen, um alle relevanten Angelegenheiten zu regeln. Die Ehepartner erarbeiten gemeinsam eine Scheidungsvereinbarung, in der sie alle Aspekte der Scheidung, wie die Aufteilung des Vermögens, Unterhaltszahlungen und das Sorgerecht für die Kinder, festlegen. Die Scheidungsvereinbarung wird dann einem Richter vorgelegt, der sie überprüft und genehmigt.

Vorteile der einvernehmlichen Scheidung

1. Schneller Prozess: Eine einvernehmliche Scheidung kann in der Regel rascher abgeschlossen werden, da keine langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen erforderlich sind. Ein Eheschutzverfahren erübrigt sich.

2. Kosteneffizienz: Da beide Ehepartner zusammenarbeiten, um eine Einigung zu erzielen, können die Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren minimiert werden.

3. Bessere Beziehung: Eine einvernehmliche Scheidung ermöglicht es den Ehepartnern, friedlich und respektvoll miteinander umzugehen, was dazu beitragen kann, ihre Beziehung als Eltern oder Geschäftspartner aufrechtzuerhalten.

Nachteile der einvernehmlichen Scheidung

1. Einverständnis erforderlich: Beide Ehepartner müssen sich einig und bereit sein, zusammenzuarbeiten, um eine einvernehmliche Scheidung durchzuführen. Wenn es Konflikte oder Unstimmigkeiten gibt, kann dies schwierig sein.

2. Kompromisse: Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen beide Parteien Zugeständnisse machen und Kompromisse eingehen, um eine Vereinbarung zu erreichen. Dies kann bedeuten, dass bestimmte individuelle Ziele oder Wünsche nicht vollständig erfüllt werden.

Streitige Scheidung

Eine streitige Scheidung tritt auf, wenn sich die Ehepartner nicht auf die Bedingungen der Scheidung einigen können und gerichtliche Unterstützung benötigen, um ihre Streitigkeiten beizulegen. In einem solchen Fall legen die Ehepartner ihre jeweiligen Standpunkte vor Gericht dar. Ein Richter trifft Entscheidungen über alle strittigen Fragen.

Vorteile der streitigen Scheidung

1. Unabhängige Entscheidungen: Bei einer streitigen Scheidung hat jede Partei die Möglichkeit, vor Gericht ihre eigenen Argumente und Beweise vorzubringen und eine unabhängige Instanz anzurufen.

2. Vollständige Durchsetzung: Wenn eine Partei der Meinung ist, dass ihre Interessen in einer einvernehmlichen Vereinbarung nicht angemessen berücksichtigt wurden, kann eine streitige Scheidung helfen, ihre Rechte und Forderungen vollständig durchzusetzen.

Nachteile der streitigen Scheidung

1. Längere Dauer: Streitige Scheidungen können zeitaufwendig sein, da Gerichtsverfahren und rechtliche Auseinandersetzungen erforderlich sind, um alle strittigen Fragen zu klären.

2. Höhere Kosten: Streitige Scheidungen können mit höheren Anwalts- und Gerichtskosten verbunden sein, da längere Verfahren und gerichtliche Entscheidungen erforderlich sind.

3. Spannungen und Konflikte: Eine streitige Scheidung kann zu einer Verschärfung von Spannungen und Konflikten zwischen den Ehepartnern führen, was die Beziehung weiter strapazieren kann.

Möglichkeiten zur Beilegung von Konflikten

Unabhängig davon, ob eine einvernehmliche oder streitige Scheidung gewählt wird, gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Beilegung von Konflikten:

1. Mediation: Ehepartner können einen Mediator konsultieren, der ihnen hilft, eine Einigung zu erzielen und ihre Meinungsverschiedenheiten beizulegen.

2. Anwaltliche Unterstützung: Jeder Ehepartner kann einen eigenen Anwalt engagieren, der sie während des Scheidungsprozesses rechtlich berät und vertritt.

Scheidungsfolgen und Vereinbarungen

Eine Scheidung erweist sich in vielerlei Hinsicht als äusserst einschneidend, weswegen die Scheidungsfolgen entweder durch das Gericht oder im Rahmen einer Vereinbarung zwischen den Parteien geregelt werden müssen. Zu den wichtigsten Scheidungsfolgen gehören die Unterhaltsbeiträge an einen Ehegatten sowie die gemeinsamen Kinder, die Zuteilung des Sorgerechts und der Obhut sowie die güterrechtliche Auseinandersetzung. Eine Scheidungsvereinbarung ermöglicht es den Ehegatten, die Scheidungsfolgen selber zu bestimmen. In dieser Hinsicht gilt es aber zu berücksichtigen, dass die Scheidungsvereinbarung der gerichtlichen Genehmigung unterliegt. Sollte sich eine Scheidungsvereinbarung als unbillig erweisen, wird diese nicht genehmigt. Eine Scheidungsvereinbarung gilt als unbillig, wenn diese einem Ehegatten unverhältnismässige Nachteile einbringt oder mit dem Wohl der Kinder unvereinbar ist.

Dokumente und Unterlagen für die Scheidungseinreichung

1. Scheidungsantrag: Der Scheidungsantrag ist das offizielle Dokument, mit dem die Scheidung beim zuständigen Gericht beantragt wird. Dieser Antrag muss ausgefüllt und unterzeichnet werden. Er enthält Informationen über die Ehepartner, den Grund für die Scheidung und die gewünschten Scheidungsfolgen wie Vermögensaufteilung, Unterhalt und Sorgerecht.

2. Familienausweis (Original des amtlichen Auszuges aus dem Zivilstandsregister)

3. Kopie des Ehevertrags: Wenn die Ehepartner vor der Eheschliessung einen Ehevertrag abgeschlossen haben, ist es wichtig, eine Kopie dieses Vertrags vorzulegen. Der Ehevertrag regelt die finanziellen Angelegenheiten und Vermögenswerte der Ehepartner und hat somit Auswirkungen auf die Scheidungsfolgen.

4. Unterlagen zum Einkommen sowie Vermögen: Lohnabrechnungen, Lohnausweise, Ausweise über Neben- oder Ersatzeinkommen, Jahresabschlüsse, Geschäftsbücher, Steuererklärung, Kontoauszüge, Belege betreffend Schulden, Mietverträge oder Beleg der Hypothekarbelastung bei Wohneigentum, Krankenkassenprämie, Berufsauslagen, Versicherungsbelege etc.

Finanzielle Aspekte und Kosten der Scheidung

Eine Scheidung ist je nach Dauer und Komplexität mit erheblichen Kosten verbunden. Einerseits müssen die Ehegatten die Kosten für die anwaltliche Vertretung decken. Andererseits gilt es die Gerichtskosten zu übernehmen. Sofern ein Ehegatte finanziell ausserstande ist, die genannten Kosten zu übernehmen, kann dieser beim Gericht einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege stellen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass die unentgeltliche Rechtspflege nur gewährt wird, wenn der Antragsteller mittellos ist und sein Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. In Hinblick auf Scheidungsverfahren ist davon auszugehen, dass das Rechtsbegehren praktisch nie als aussichtslos eingestuft werden kann, weswegen hauptsächlich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse darüber entscheiden, ob der Antragsteller in den Genuss der unentgeltlichen Rechtspflege kommt.

Schlussfolgerung

Die Scheidung ist ein einschneidender und oft schwieriger Prozess für viele Paare, unabhängig davon, ob sie einvernehmlich oder strittig ist. Es ist wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu verstehen und die verschiedenen Möglichkeiten zu kennen, um den Prozess zu bewältigen. Eine einvernehmliche Scheidung bietet Vorteile wie einen schnelleren Prozess, Kosteneffizienz und die Möglichkeit, eine bessere Beziehung aufrechtzuerhalten. Bei einer streitigen Scheidung können unabhängige Entscheidungen getroffen und Rechte vollständig durchgesetzt werden. Jedoch besteht die Gefahr von längeren Verfahren, höheren Kosten und zusätzlichen Spannungen. Insgesamt ist es ratsam, sich vorbereitet und informiert in den Scheidungsprozess zu begeben, um eine bessere Bewältigung der schwierigen Situation zu ermöglichen. Eine fundierte Entscheidungsfindung und die Inanspruchnahme professioneller Unterstützung können dazu beitragen, den Prozess reibungsloser und weniger belastend zu gestalten. Des Weiteren ist die Begleitung durch einen Rechtsanwalt in Hinblick auf die Geltendmachung diverser Rechtsbegehren im Rahmen der Scheidung unabdinglich.
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