Die Eltern üben beim gemeinsamen Sorgerecht die elterliche Sorge und die Obhut abwechselnd gemeinsam aus. In der Regel verändert bei der Scheidung ein Ehegatte dauerhaft seinen Wohnort. Während der Ehe lebt das Kind normalerweise in der ehelichen Wohnung oder im gemeinsamen Haus. Falls sich die Eltern scheiden, ändert sich jedoch zumeist diese Lage, weshalb oftmals die Entscheidung zu treffen ist, wo das Kind zukünftig leben soll, da sich dieses nicht auf zwei Wohnorte gleichzeitig aufteilen kann.
Derjenige Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält, hat die Obhut über das Kind. Zu beachten ist hierbei, dass auch der andere Elternteil weiterhin die elterliche Sorge innehat. Demnach wohnt das Kind in abwechselnden und regelmässigen Zeiträumen, die in Tagen, Wochen oder Monaten festgelegt werden können, entweder bei seiner Mutter oder bei seinem Vater. Somit kann das Kind beispielsweise von Sonntagabend bis Freitagnachmittag bei seiner Mutter und von Freitagnachmittag bis Sonntagabend bei seinem Vater leben.