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Das Sorgerecht

Trennen sich Ehepartner, welche ein gemeinsames Kind haben, stellt sich im Rahmen der Scheidung oftmals die Frage, bei wem das gemeinsame Kind bleibt und wie häufig der Ehepartner, bei welchem das Kind nicht lebt, dieses sehen darf. In diesem Blogbeitrag wird daher ein Blick auf die Regelungen des Sorgerechts geworfen.

Definition Sorgerecht

Bis zur Volljährigkeit gelten Kinder als minderjährig und unterstehen der elterlichen Sorge. Das Sorgerecht umfasst sowohl das Recht als auch die Pflicht der Eltern, sich um ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Demnach regelt das elterliche Sorgerecht die Obhut des Kindes, seinen Aufenthaltsort sowie seine rechtliche Vertretung. Hierzu gehören sowohl persönliche als auch vermögensrechtliche Angelegenheiten. Was die persönliche Sorge betrifft, so steht das Kindeswohl im Zentrum, welches bei Fragen über die Erziehung, die Pflege und die Beaufsichtigung sowie bei allen Entscheidungen über ärztliche Behandlungen massgebend ist. Im Hinblick auf die vermögensrechtlichen Angelegenheiten werden das Vermögen, das Taschengeld, Schenkungen oder Erbschaften des Kindes geregelt.

Was ist beim Sorgerecht in der Schweiz zu beachten?

Welcher Ehepartner das gemeinsame Kind erhält und über dessen Lebensalltag bestimmt, richtet sich in erster Linie nach dem Kindeswohl. Die Ehepartner sind gehalten, ihre persönlichen Interessen hinter das Wohl des Kindes zu stellen. Falls sie sich im Scheidungszeitpunkt nicht über das Sorgerecht für ihr Kind einigen können, entscheidet das Gericht. Das Wohl des Kindes steht dabei stets im Mittelpunkt.

Das Gericht legt sein Hauptaugenmerk auf die Beziehungen der Eltern zu ihren Kindern und prüft hierbei die erzieherischen Fähigkeiten sowie die jeweilige Bereitschaft der Eltern, die Obhut über ihr Kinder zu haben, sie zu betreuen und zu pflegen. Falls beide Elternteile gleiche Betreuungs- und Erziehungsfähigkeiten aufweisen, bemüht sich das Gericht darum, die Verhältnisse vor der Scheidung für die Kinder möglichst aufrecht zu erhalten. Dabei wird insbesondere auf das soziale Umfeld der Kinder Rücksicht genommen. Wenn möglich, sollen Kinder nicht aus ihrem Lebensumfeld gerissen werden.

Gemeinsames Sorgerecht

Bei der Geburt eines Kindes erhalten Ehepaare automatisch das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind und falls sie sich scheiden lassen, gilt als Regel, dass sie das gemeinsame Sorgerecht beibehalten. Folglich nimmt das Gericht bei einer Scheidung grundsätzlich keine Zuteilung des Sorgerechts vor, sondern regelt lediglich die Obhut, den persönlichen Verkehr und die Betreuungsanteile, soweit die Eltern diesbezüglich keine Einigung finden können.

Alleiniges Sorgerecht

Bei einer Scheidung ist das gemeinsame Sorgerecht der Regelfall. Ausnahmsweise kann jedoch das Gericht einem Elternteil die alleinige elterliche Sorge übertragen, und zwar dann, wenn dies zur Wahrung des Kinderwohls nötig ist (Art. 298 Abs. 1 ZGB). Sofern folglich die Interessen des Kindes durch einen Elternteil gefährdet sind, kann der Richter entscheiden, die elterliche Sorge dem anderen Elternteil zu übertragen, so dass dieser über das alleinige Sorgerecht verfügt.
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