Welcher Ehepartner das gemeinsame Kind erhält und über dessen Lebensalltag bestimmt, richtet sich in erster Linie nach dem Kindeswohl. Die Ehepartner sind gehalten, ihre persönlichen Interessen hinter das Wohl des Kindes zu stellen. Falls sie sich im Scheidungszeitpunkt nicht über das Sorgerecht für ihr Kind einigen können, entscheidet das Gericht. Das Wohl des Kindes steht dabei stets im Mittelpunkt.
Das Gericht legt sein Hauptaugenmerk auf die Beziehungen der Eltern zu ihren Kindern und prüft hierbei die erzieherischen Fähigkeiten sowie die jeweilige Bereitschaft der Eltern, die Obhut über ihr Kinder zu haben, sie zu betreuen und zu pflegen. Falls beide Elternteile gleiche Betreuungs- und Erziehungsfähigkeiten aufweisen, bemüht sich das Gericht darum, die Verhältnisse vor der Scheidung für die Kinder möglichst aufrecht zu erhalten. Dabei wird insbesondere auf das soziale Umfeld der Kinder Rücksicht genommen. Wenn möglich, sollen Kinder nicht aus ihrem Lebensumfeld gerissen werden.