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Alleiniges Sorgerecht

Eine Scheidung kann äusserst schwierig sein, insbesondere, wenn ein Elternteil versucht, dem anderen Elternteil das Sorgerecht für das gemeinsame Kind zu entziehen. Ein solcher Entzug ist allerdings nicht ganz so einfach, sondern nur bei wichtigen Gründen möglich. Im nachfolgenden Artikel wird erklärt, wann solche triftigen Gründe vorliegen und Sie Anspruch auf das alleinige Sorgerecht haben.

Rechtsgrundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge

Im Grundsatz gilt, dass bei einer Scheidung die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind behalten. Für die Zusprechung der alleinigen elterlichen Sorge braucht es triftige Gründe und die Zuweisung muss im Wohl des Kindes liegen.

Definition der alleinigen elterlichen Sorge

Wichtig ist zunächst, die alleinige elterliche Sorge von der alleinigen Obhut abzugrenzen, da es sich hierbei um zwei verschiedene Teilaspekte der elterlichen Sorge handelt. Die elterliche Sorge begründet sich in der Erziehung und Ausbildung, der gesetzlichen Vertretung, der Verwaltung des Kindsvermögens sowie der Bestimmung des Aufenthaltsortes, der täglichen Betreuung und Pflege des Kindes. Das Obhutsrecht umfasst dabei das Recht, sowohl den Aufenthaltsort des Kindes als auch die Art der Unterbringung zu bestimmen. Wer hingegen die elterliche Sorge für ein Kind hat, ist gleichzeitig gesetzlicher Vertreter des Kindes, trifft für dieses grosse Entscheidungen und verwaltet zudem das Kindesvermögen. Der Alltag – beispielsweise Fragen zu Essgewohnheiten oder Schlafenszeiten – wird somit von dem Elternteil geregelt, der die Obhut trägt, während wichtige und grosse Entscheidungen – wie die Entscheidung eines Religionsaustrittes, eines Schulwechsels oder eines grösseren medizinischen Eingriffs – von dem Elternteil getroffen werden, der die elterliche Sorge innehat. Die alleinige elterliche Sorge bedeutet dabei, dass alle wichtigen Entscheidungen auf einen Elternteil übertragen werden. Dem anderen Elternteil wird folglich das Sorgerecht bzw. die elterliche Sorge entzogen.

Voraussetzungen für die alleinige elterliche Sorge

Die alleinige elterliche Sorge kommt nur in Ausnahmefällen in Frage, und zwar ausschliesslich dann, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Solche Ausnahmefälle, die die alleinige elterliche Sorge rechtfertigen, sind beispielsweise körperlicher, psychischer oder sexueller Missbrauch des Kindes, schwerwiegende Erziehungsfehler wie Tobsuchtsanfälle oder Anstiftungen zu gefährlichen oder strafbaren Handlungen, Veruntreuung des Kindesvermögens, Vernachlässigung des Kindes, Verweigerung der Grundrechte des Kindes wie das Recht auf Bildung oder medizinische Behandlung, eine schwere Alkohol- oder Drogenabhängigkeit eines Elternteils, das Absitzen einer Haftstrafe oder ein gefährliches Umfeld durch Dritte wie z.B. im Rotlichtmilieu oder in der Drogenszene. Zu beachten gilt, dass mildere Massnahmen zunächst erfolglos geblieben bzw. aussichtslos sein müssen. Der Entzug der elterlichen Sorge muss als «ultima ratio» nötig sein.

Voraussetzungen für die alleinige elterliche Sorge

Die alleinige elterliche Sorge kommt nur in Ausnahmefällen in Frage, und zwar ausschliesslich dann, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Solche Ausnahmefälle, die die alleinige elterliche Sorge rechtfertigen, sind beispielsweise körperlicher, psychischer oder sexueller Missbrauch des Kindes, schwerwiegende Erziehungsfehler wie Tobsuchtsanfälle oder Anstiftungen zu gefährlichen oder strafbaren Handlungen, Veruntreuung des Kindesvermögens, Vernachlässigung des Kindes, Verweigerung der Grundrechte des Kindes wie das Recht auf Bildung oder medizinische Behandlung, eine schwere Alkohol- oder Drogenabhängigkeit eines Elternteils, das Absitzen einer Haftstrafe oder ein gefährliches Umfeld durch Dritte wie z.B. im Rotlichtmilieu oder in der Drogenszene. Zu beachten gilt, dass mildere Massnahmen zunächst erfolglos geblieben bzw. aussichtslos sein müssen. Der Entzug der elterlichen Sorge muss als «ultima ratio» nötig sein.

Antrag auf alleinige elterliche Sorge

Falls einer der oben genannten Ausnahmefälle vorliegt, können Sie zusammen mit der Scheidung die alleinige elterliche Sorge beantragen. In diesem Fall beurteilt das Scheidungsgericht, ob dem anderen Elternteil das Sorgerecht entzogen wird. Wollen Sie hingegen die alleinige elterliche Sorge bereits vor oder erst nach der Scheidung beantragen, haben Sie ein Gesuch an die örtlich zuständige Kindesschutzbehörde zu stellen, die darüber entscheidet, ob Ihnen die alleinige elterliche Sorge zugesprochen wird.

Chancen, die alleinige elterliche Sorge zu erhalten

Generell wird die alleinige elterliche Sorge eher selten und nur unter besonderen Umständen gewährt. Bei einem gestellten Antrag wird die alleinige elterliche Sorge demnach nur ausnahmsweise an die Mutter oder den Vater übertragen. Im Zentrum der Entscheidung steht dabei stets das Wohl des Kindes. Ist aber die elterliche Sorge entzogen worden, kann diese nicht vor Ablauf eines Jahres wiederhergestellt werden.
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