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Alimente berechnen in der Schweiz

Einführung: Alimente in der Schweiz

Alimente sind finanzielle Beiträge, die eine Person entrichten muss, um den Lebensunterhalt eines anderen Familienmitglieds zu gewährleisten. Sie dienen dazu, den finanziellen Bedarf von Kindern oder geschiedenen Ehepartnern zu decken, die nicht in der Lage sind, ihren eigenen Unterhalt zu bestreiten. Folglich stellen Alimente sicher, dass Familienmitglieder angemessen versorgt werden, insbesondere wenn sie sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden.

Rechtliche Grundlagen

Kinder haben ein Recht auf Unterhalt von beiden Elternteilen, um ihre Grundbedürfnisse wie Ernährung, Kleidung, Unterkunft und Bildung zu erfüllen. Für geschiedene Ehepartner erweisen sich Alimente als wichtige finanzielle Unterstützung, insbesondere wenn sie während der Ehe finanziell abhängig waren oder die Erziehung der Kinder übernehmen. In diesem Sinne zielen Alimente darauf ab, den Lebensstandard aufrechtzuerhalten und den Übergang in ein eigenständiges Leben zu erleichtern. Der nacheheliche Unterhalt wird auf der Grundlage von Art. 125 ZGB bestimmt, die Alimente für Kinder hingegen von Art. 276 ff ZGB.

Kriterien für die Berechnung von Alimenten

Im Rahmen der Berechnung von Alimenten werden alle Einkommensquellen des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt. Es ist wichtig anzumerken, dass das durchschnittliche Einkommen der letzten Jahre als Grundlage genommen wird, um eine realistische und nachhaltige Zahlung zu gewährleisten. Das Einkommen des Empfängers wird ebenfalls bei der Berechnung von Alimenten in Augenschein genommen. Ziel ist es, eine ausgewogene finanzielle Unterstützung zu gewährleisten und sicherzustellen, dass der Empfänger seinen Unterhaltsbedarf angemessen decken kann. Betreffen die Alimente minderjährige Kinder, wird der Betreuungsaufwand berücksichtigt. Die Gerichte prüfen den Umfang der Betreuung durch jeden Elternteil sowie die damit verbundenen Kosten für Kinderbetreuung, Erziehung und Ausbildung. In der Regel wird der Unterhaltspflichtige einen grösseren Anteil der Alimente zahlen, wenn er weniger Zeit mit der Betreuung der Kinder verbringt. Die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen beeinflusst ebenfalls die Berechnung von Alimenten. Wenn beispielsweise mehrere Kinder oder ein Ehepartner Anspruch auf Unterhalt haben, wird der Gesamtbetrag entsprechend aufgeteilt. Dabei wird der individuelle Bedarf jedes Unterhaltsberechtigten berücksichtigt. Besondere Bedürfnisse oder Umstände, wie etwa aussergewöhnliche medizinische Kosten oder spezielle Bildungsbedürfnisse, können ebenfalls bei der Berechnung von Alimenten berücksichtigt werden. In solchen Fällen kann der Betrag der Alimente entsprechend angepasst werden, um die zusätzlichen Kosten zu decken.
Barunterhalt:

Der Barunterhalt entspricht der direkten Kinderkosten. Dabei handelt es sich um die Kosten, womit die persönlichen Bedürfnisse des Kindes gedeckt werden sollen.

Betreuungsunterhalt:

Der Betreuungsunterhalt entspricht dem ungedeckten Bedarf der obhutspflichtigen Person. Dabei handelt es sich um die Person, bei der die Kinder leben. Im Lichte der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, wonach die Erziehung der Kinder gegenüber der Entrichtung von Unterhaltsbeiträgen gleichwertig ist, repräsentiert der Betreuungsunterhalt gewissermassen die Kosten, welche anfallen, weil die obhutspflichtige Person keiner oder lediglich in einem beschränkten Masse einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann.

Überschuss:

Verbleibt dem Unterhaltspflichtigen nach Abzug des eigenen Bedarfes sowie des Bar- und Betreuungsunterhaltes ein sogenannter Überschuss, so wird der Rest unter den Eltern und den gemeinsamen Kindern gemäss dem Prinzip der grossen und kleinen Köpfe verteilt. Sind die Eltern nicht verheiratet, profitiert der andere Elternteil nicht von der Überschussbeteiligung.

Beispiel:

Herr X und Frau Y haben zwei Kinder (7 und 8 Jahre alt). Herr X verdient monatlich 10'000.00, wohingegen Frau Y über kein monatliches Einkommen verfügt, da diese sich gänzlich um den Haushalt und die Erziehung der gemeinsamen Kinder kümmert. Herr X schuldet den Kindern die Entrichtung von Unterhaltsbeiträgen. Zudem gilt es den Betreuungsunterhalt zu berücksichtigen. Der Betreuungsunterhalt repräsentiert den Wert der Betreuung und Erziehung der Kinder durch Frau Y und entspricht der Differenz zwischen deren Einkommen und Bedarf. In diesem Beispiel wird angenommen, dass der monatliche Bedarf der Kinder je CHF 1'000.00 beträgt, jener der Kindsmutter CHF 3'000.00. Der Bedarf von Herrn X beläuft sich monatlich ebenfalls auf CHF 3'000.00. Herr X muss somit den Barunterhalt der Kinder (CHF 2'000.00) sowie den Betreuungsunterhalt (Einkommen der Mutter – Bedarf der Mutter = -CHF 3'000.00) finanzieren, was einem Gesamtbetrag von CHF 5'000.00 entspricht. Nach Deckung des Bar- und Betreuungsunterhaltes sowie seines eigenen Bedarfes gilt es den Überschuss (CHF 2'000.00) gemäss dem bundesgerichtlichen Prinzip nach grossen und kleinen Köpfen auf die berechtigten Familienmitglieder zu verteilen. CHF 500.00 pro Kind und CHF 1000.00 für Herrn X. Herr X muss folglich in diesem Beispiel der Kindsmutter einen monatlichen Betrag von CHF 6’000.00 für den Unterhalt der Kinder entrichten.

Überprüfung und Anpassung des nachehelichen Unterhalts

Wenn sich die finanzielle Situation oder andere relevante Umstände der Eltern ändern, kann eine Überprüfung der Alimente geboten sein. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Unterhaltspflichtige einen erheblichen Einkommensrückgang erleidet, während der unterhaltsberechtigte Elternteil ein höheres Einkommen erzielt. In solchen Situationen kann eine Überprüfung oder Anpassung des Unterhalts notwendig sein, um die veränderten Lebensumstände angemessen zu berücksichtigen. Im Falle einer Streitigkeit oder Uneinigkeit bezüglich des nachehelichen Unterhalts können die Gerichte angerufen werden, um in dieser Hinsicht eine Entscheidung zu treffen. Die Gerichte prüfen die vorliegenden Fakten, Beweise und Umstände und treffen eine rechtliche Entscheidung über den Unterhalt. Dabei muss jedoch geltend gemacht werden, dass die Änderung erheblich ist und voraussichtlich in Zukunft weiter bestehen wird.

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Fallstricke und Herausforderungen

Die genaue Ermittlung des Einkommens beider Elternteile ist entscheidend, um den angemessenen Betrag für die Alimente festzulegen. Allerdings kann sich die Ermittlung des Einkommens in einigen Fällen als schwierig erweisen. Selbstständige oder freiberuflich tätige Elternteile können variable Einkünfte haben, welchen Schwankungen unterliegen. In solchen Fällen müssen die finanziellen Unterlagen sorgfältig überprüft und möglicherweise Experten wie Steuerberater, Anwälte oder Treuhänder hinzugezogen werden, um das tatsächliche Einkommen zu eruieren. Die genaue Festlegung des Bedarfs kann ebenfalls eine Herausforderung darstellen, insbesondere wenn es Meinungsverschiedenheiten oder unterschiedliche Lebenshaltungskosten zwischen den Eltern gibt.

Rechtliche Unterstützung und Beratung

Die Berechnung der Alimente sollte durch einen erfahrenen Anwalt erfolgen, damit die Unterhaltsbeiträge mit Präzision bestimmt werden. Des Weiteren können Richtlinien oder Empfehlungen von Behörden oder Gerichten als Orientierung dienen. Für die Berechnung sind generell folgende Dokument von Belang:

- Lohnabrechnungen
- Lohnausweise
- Allenfalls Geschäftsabschlüsse oder andere Unterlagen über das Einkommen
- Bankauszüge
- Steuererklärungen
- Mietvertrag
- Bei Wohneigentum Belege über Hypothekarzinsen und Nebenkosten
- Darlehens- und Leasingverträge sowie andere Belege betreffend Schulden
- Versicherungsausweise der Krankenkasse oder Prämienrechnung

Schlussfolgerung

Alimente sind finanzielle Beiträge, die eine Person entrichten muss, um den Lebensunterhalt eines anderen Familienmitglieds zu sichern. Sie dienen dazu, den finanziellen Bedarf von Kindern oder geschiedenen Ehepartnern zu decken, die nicht in der Lage sind, ihren eigenen Unterhalt zu bestreiten. Die Berechnung der Alimente basiert auf dem Einkommen beider Parteien sowie dem Bedarf des Unterhaltsberechtigten. Bei Kindern beinhaltet dies den Barunterhalt, der die Differenz zwischen dem Einkommen und dem Bedarf des Kindes darstellt, sowie den Betreuungsunterhalt, der die Kosten abdeckt, die aufgrund der Erziehung und Betreuung der Kinder entstehen.

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Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann ist als Rechtsanwalt vor allen schweizerischen Gerichten zugelassen und nimmt als öffentlicher Notar des Kantons St. Gallen Beurkundungen vor. Er hat an der Bocconi University in Italien Wirtschafts- und Finanzwissenschaften, an der Harvard University in den USA Management und an der Universität St. Gallen (HSG) sowohl Rechtswissenschaften als auch Rechnungswesen und Finanzen studiert. Anschliessend hat er an der Universität Zürich zum Dr. iur. und an der Universität Kassel zum Dr. rer. pol. promoviert. Dr. Dr. Teichmann hat ausserdem einen LL.M., einen M.Sc. in Psychologie und Neurowissenschaften mit dem Schwerpunkt mentale Gesundheit am King’s College London und einen Master of Liberal Arts in Informatik an der Harvard University absolviert.

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Nebst seiner Anwaltstätigkeit ist Dr. Dr. Teichmann Buchautor und Verfasser wissenschaftlicher Artikel, die in anerkannten Fachzeitschriften publiziert werden. Ausserdem nimmt er Lehraufträge an verschiedenen Universitäten wahr.
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Dr. Dr. Fabian Teichmann
Rechtsanwalt,  Autor & Harvard Absolvent
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